Krusensternschule :: Ganztagsschule

Satzung des Schulvereins der Krusenstern - Gesamtschule Schmarl

§ 1 Name und Zweck

Der Verein führt den Namen "Schulverein der Krusenstern - Gesamtschule Schmarl" und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Rostock eingetragen. Er dient der Förderung einer modernen Schulerziehung, insbesondere durch:


§ 2 Sitz und Geschäftsjahr



§ 3 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft können erwerben:

Der Beitritt ist schriftlich zu erklären. Über die Aufnahme eines Mitgliedes entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft endet durch schriftliche Austrittserklärung zum Ende des Geschäftsjahres sowie durch den Tod. Die Mitgliedschaft der Eltern endet, wenn die Schülerin oder der Schüler die Schule verlässt, es sei denn, die Eltern erklären ausdrücklich, weiterhin Mitglied bleiben zu wollen.


§ 4 Mittel



§ 5 Mitgliedsbeitrag



§ 6 Haftung

Die Haftung des Schulvereins ist auf das Vereinsvermögen beschränkt.

§ 7 Der Vorstand


Der Vorstand wird mit Ausnahme des stellvertretenden Vorsitzenden von der Mitgliederversammlung aus dem Kreise der Mitglieder auf unbestimmte Zeit gewählt.


§ 8 Mitgliedsbeitrag



§ 9 Mitgliedsbeitrag



§ 10 Auflösung

Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes ist sein Vermögen zu steuerbegünstigten Zwecken zu verwenden. Beschlüsse für die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes ausgeführt werden.

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